Kosten | Psychologische Psychotherapie Freiburg – Privatpraxis

Behandlungskosten

Psychotherapeutische Behandlungen biete ich für privatversicherte Patientinnen und Patienten sowie für Beihilfe- und Heilfürsorgeberechtigte an. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Leistungen als Selbstzahlerin oder Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.

Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und orientiert sich an den aktuellen Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer (gültig seit dem 01.07.2024). Je nach Art der psychotherapeutischen Leistung und dem anzuwendenden Steigerungsfaktor kann die Höhe des Honorars variieren.

Private Krankenversicherungen sowie Beihilfe- und Heilfürsorgeträger übernehmen diese Kosten in der Regel ganz oder teilweise. Da Art und Umfang der Erstattung von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag bzw. den jeweiligen Beihilfevorschriften abhängen, empfiehlt es sich, die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung mit Ihrem Kostenträger abzuklären.  

Für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler erfolgt die Abrechnung ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen (GOP). Das Honorar richtet sich nach Art der erbrachten Leistung und wird vor Beginn der Behandlung festgelegt.

Gerne informiere ich Sie im Rahmen der Kontaktaufnahme über die Kosten sowie den organisatorischen Ablauf und beantworte Ihre Fragen persönlich.

 

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